Die Kanzlei.
Die Kanzlei Hill Bunnemann bietet kompetente Beratung und gerichtliche Vertretung im:
Unsere Mandanten schätzen unseren langjährigen Erfahrungsschatz und die juristische Kompetenz.
Wir beraten und vertreten Sie mit Freude und Begeisterung.
Was zeichnet uns aus?
· Schlagkräftige Einheit von zwei Partnern mit ausgewiesener Expertise
· Durch langjährige Tätigkeit in der Branche verstehen wir auch die Technik und die Märkte
· Schnelle Reaktion und praxisgerechte Ergebnisse ohne unnötigen Ballast
· Attraktive Stundensätze und Möglichkeit von Rahmenvereinbarungen
Was leisten wir?
· Pragmatische und effektive Beratung in allen Fragen des Energierechts
· Kompetente gerichtliche Vertretung auch in komplexen und/oder grenzüberschreitenden Verfahren
· Spaß an der rechtlichen Arbeit
Das sagen unsere Mandanten:
Unser Blog zu den Themen Energierecht, Elektromobilität und Insolvenzrecht
ACHTUNG! Meldefrist für KWK-Anlagenbetreiber im Erdgas-Preisbremse-Gesetz (01.03.2023)!
Unbedingt zu beachten: Meldung von Gasmengen bei KWK-Anlagen an Versorger bis 01.03.2023 notwendig, um Preisbremse zu erhalten! Mehr im Artikel….
Grundversorgungs- oder Ersatzversorgungsvertrag? Das gilt nach Beendigung des Energieliefervertrages durch den Haushaltskunden oder Lieferanten!
Sanft aufzufangen: Wenn ein Liefervertrag für Haushaltskunden regulär endet, sind diese in der Grundversorgung aufzunehmen. Das schreibt die Bundesnetzagentur entgegen von einigen Grundversorgern gelebter Praxis….
Energiepreise: Zusätzliche Entlastung für Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen – Frist droht!
Krankenhäuser und Rehazentren erhalten neben der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse Entlastungen vom Staat. Wie und was genau, erfahren Sie hier. Achtung Frist zum 02.02.2023 droht!…
Eine Auswahl unserer zufriedenen Mandanten:
(Abdruck erfolgt mit Genehmigung der Mandanten)
Hier finden Sie uns.
Maximilianstraße
35a
80539 München
Niederlassung Ingolstadt
Kupferstraße 1
85049 Ingolstadt
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