Mit dem KWKG 2016 wurde bereits mit Wirkung zum 01.01.2016 eine Meldepflicht für all diejenigen Verbraucher eingeführt, die eine Reduktion ihrer Umlage bei einem Verbrauch von mehr als 1.000.000 kWh p.a. geltend machen wollten. Diese Letztverbraucher müssen bis zum 31.03. des auf die Reduktion folgende Jahr (also erstmals zum 31.03.2017 für das Jahr 2016) eine […]…