Das Bundeswirtschaftsministerium hat diese Woche am Nikolaustag eine schlechte Nachricht für alle KWK-Anlagenbetreiber im Gepäck: KWK-Anlagen mit Beginn der Eigenstromnutzung seit dem 01.08.2014 (also solche, die nicht unter die „Bestandsanlagenregelungen“ des EEG fallen), müssen ab dem 01.01.2018 – zumindest vorläufig – die volle EEG-Umlage zahlen! Die Regelung des § 61b Nr. 2 EEG wird ausgesetzt! […]…