Noch die „alte“ Bundesregierung sowie das geschäftsführende Bundesfinanzministerium haben Änderungen am EEG und der Stromsteuerverordnung vorgenommen, welche die Meldepflichten von Anlagenbetreibern dezentraler Erzeugungsanlagen vereinfachen. So wurde mit dem „Mieterstromgesetz“ die verpflichtende Meldung von Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Bundesnetzagentur aufgehoben (Meldung nur noch bei Verlangen der Bundesnetzagentur) und im Bereich der Stromsteuer werden weitreichende Vereinfachungen für den Versorger […]…