2. Änderungen im Stromsteuerrecht: Versorgerstatus nur noch eingeschränkt Wie schon in Teil 1 des Beitrages (hier) mitgeteilt, hat der Verordnungsgeber auch eine Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung erlassen, welche die Meldepflichten aus dem Steuerrecht vereinfacht. Hintergrund ist, dass nach dem bis zum 31.12.2017 geltenden Stromsteuerrecht galt: Wenn ein Anlagenbetreiber eine Stromerzeugungsanlage unter 2 MW elektrischer Leistung zur Eigenversorgung […]…