In der Kanzlei sind derzeit zwei Elektrofahrzeuge vom Typ Tesla Model S in Verwendung, die Aufmerksamkeit erzeugen. Wir stellen dabei in zahlreichen Gesprächen fest, dass ein starkes Interesse der Bevölkerung an der Elektromobilität besteht. Interessanterweise sind dabei zwei Themen beherrschend: 1…
Möglichkeit zur Untersagung der AGB in der Gesamtheit bei Verwendung nur einer wettbewerbswidrigen Klausel
Die Kanzlei Fey Hill Bunnemann hat vor dem Landgericht München I (Az. 17 HK O 567/18) in einer Wettbewerbssache zwischen im Energiemarkt tätigen Parteien eine Verfügung für eine Mandantin erwirkt, die es dem Gegner untersagt, konkrete AGBs in der Gesamtheit zu verwenden. Hintergrund war die Verwendu..