Möglichkeit zur Untersagung der AGB in der Gesamtheit bei Verwendung nur einer wettbewerbswidrigen Klausel

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Die Kanzlei Fey Hill Bunnemann hat vor dem Landgericht München I (Az. 17 HK O 567/18) in einer Wettbewerbssache zwischen im Energiemarkt tätigen Parteien eine Verfügung für eine Mandantin erwirkt, die es dem Gegner untersagt, konkrete AGBs in der Gesamtheit zu verwenden. Hintergrund war die Verwendung von vier Bestimmungen in den AGB, die nicht den […]

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