Die Kanzlei Fey Hill Bunnemann hat vor dem Oberlandesgericht Schleswig (Az. 6 U 4/18) in einer Wettbewerbssache zwischen im Energiemarkt tätigen Parteien die Mandantin erfolgreich gegen eine einstweilige Verfügung verteidigt. Der Antragsteller hat sich bei Beurteilung der für eine einstweilige Verfü..