Die Kanzlei Fey Hill Bunnemann hat vor dem Oberlandesgericht Schleswig (Az. 6 U 4/18) in einer Wettbewerbssache zwischen im Energiemarkt tätigen Parteien die Mandantin erfolgreich gegen eine einstweilige Verfügung verteidigt. Der Antragsteller hat sich bei Beurteilung der für eine einstweilige Verfügung erforderlichen Dringlichkeit möglicherweise auf eine Kommentarstelle verlassen. Das Oberlandesgericht Schleswig hat die vom Landgericht Kiel erlassene Verfügung […]…