Geregelt ist der Begriff der „Eigenversorgung“ durch den §3 Nr. 19 EEG 2017. Was meint nun also die Eigenversorgung? Voraussetzungen für die Erklärung einer „Eigenversorgung“ sind in Folge der Begriffsdefinition aus dem EEG: Eine Eigenversorgung findet dann statt, wenn der durch eine Stromerzeugungsanlage (z.B. Photovoltaik-Anlage, KWK-Anlage, Dieselaggregat, Notstromerzeuger, etc.) generierte Strom, direkt von ein und derselben […]…