Stromspeicher sind anzumelden! Jetzt gilt eine längere Übergangsfrist.
Vereinfachungen bei der Meldung von Steuervergünstigungen nach EnSTansV bereits für das Jahr 2018!
Steuerentlastungen in der Energie- und Stromsteuer, welche das Volumen von 200.000 € nicht übersteigen, sind nicht mehr nach EnSTransV ans Hauptzollamt zu melden.
Neuer verpflichtender Bilanzkreisvertrag Strom veröffentlicht
Bereits im Jahr 2014 war klar, dass die Regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber („ÜNB“) einen neuen Standard-Bilanzkreisvertrag benötigen. Hintergrund ist u.a. der immer schneller werdende Ausbau von fluktuierenden erneuerbaren Energien und die oftmals schlechte Prognosequalität der mel..
Gastbeitrag: Mieterstrom doch keine unselbständige Nebenleistung im Sinne des UStG!!
Gastbeitrag zur Frage, ob Mieterstrom mit Umsatzsteuer zu belasten ist oder nicht.
Verlängerung der Umsetzungsfrist für Messkonzepte z.B. bei Drittabnahmen beschlossen!
Um korrekt Eigenverbrauch von Drittabnahmen von Strom abzugrenzen bedarf es künftig geeichter Messungen. Die Umsetzungsfrist für derartige Messkonzepte ist nun verlängert worden.