Bereits im Jahr 2014 war klar, dass die Regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber („ÜNB“) einen neuen Standard-Bilanzkreisvertrag benötigen. Hintergrund ist u.a. der immer schneller werdende Ausbau von fluktuierenden erneuerbaren Energien und die oftmals schlechte Prognosequalität der meldenden Bilanzkreisverantwortlichen. Am Freitag, den 12.04.2019 hat nun die Bundesnetzagentur den neuen Bilanzkreisvertrag, wie dieser durch die ÜNB beantragt wurde, genehmigt. Hiernach […]…