Vereinfachungen bei der Meldung von Steuervergünstigungen nach EnSTansV bereits für das Jahr 2018!

In Allgemein by fhpadminLeave a Comment

Steuerentlastungen in der Energie- und Stromsteuer, welche das Volumen von 200.000 € nicht übersteigen, sind nicht mehr nach EnSTransV ans Hauptzollamt zu melden.

Leave a Comment