Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist ein erkanntes Ziel der Bundesregierung und auch der EU. Die EU hat in der Gebäuderichtlinie (Artikel 8 Absatz 2 bis 6 der Richtlinie (EU) 2018/844 (ABl. L 156 vom 19.06.2018, S. 75, im Folgenden „Gebäuderichtlinie„) Vorgaben zur Errichtung von Ladeinfrastruktur bei Neubauten (inkl. größere Renovierungen) und auch später bei Bestandsbauten […]…