„EEG-Reförmchen“: Die Mini-EEG Reform hat keine Auswirkungen auf Fristen für Eigenversorger (ausgenommen BesAR)

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Das EEG-Reförmchen 2020 beinhaltet keine Anpassung von Meldefristen für Eigenversorger. Nur Frist bei Testierungen im Rahmen der besonderen Auslgleichsregelung sind betroffen.

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