Gastbeitrag: Ausnahmeregelung für „Unternehmen in Schwierigkeiten“

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COVID19-Regelung: "Unternehmen in Schwierigkeiten" nach EU-Beihilferecht erhalten doch Steuerermäßigungen, wenn diese zwischen 01.01.2020 und 30.06.2021 in Schwierigkeiten geraten sind.,

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