COVID19-Regelung: "Unternehmen in Schwierigkeiten" nach EU-Beihilferecht erhalten doch Steuerermäßigungen, wenn diese zwischen 01.01.2020 und 30.06.2021 in Schwierigkeiten geraten sind.,…
COVID19-Regelung: "Unternehmen in Schwierigkeiten" nach EU-Beihilferecht erhalten doch Steuerermäßigungen, wenn diese zwischen 01.01.2020 und 30.06.2021 in Schwierigkeiten geraten sind.,…