Die wesentlichen Inhalte der Strompreisbremse, hier bei uns. Was plant die Bundesregierung und welche Auswirkungen hat das auf Kunden? Insbesondere: Was gelten für Höchstgrenzen?
Highlight-Urteil des BGH vom 10. Mai 2022: Keine Belieferungspflicht außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung!
BGH: Außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung gibt es keine Lieferpflicht. Sperrungen drohen, wenn Kunden bspw. in Mittelspannung und -druck keinen Liefervertrag haben. Mehr im Artikel.
Die Preisbremsen (Teil 1): Die geplante Gas- und Wärmepreisbremse – Stand Regierungsentwurf 25.11.2022
Der Regierungsentwurf der Gas- und Wärmepreisbremse steht. In unserem Beitrag finden Sie mehr dazu.
Informationspflichten für Gas- und Wärmelieferanten gem. Energiesparverordnung (EnSikuMaV)
Die Gas- und Wärmeversorger werden mit weiteren Aufgaben (Informationspflichten) aus der der Energiesparverordnung belegt. Ende 2022 müssen individuelle Informationen versandt werden.
Gastbeitrag: Pflicht zum Schutz von Hinweisgebern – Achtung Geldbußen möglich!
Nicht nur das Thema Gas- und Strompreisbremse beschäftigt uns: weitere Regelungen kommen auf den Mittelstand (Versorger wie Industrie) zu: Die Pflicht zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) in Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern.
Wärmelieferung im Rahmen der Soforthilfe nach EWSG: Was gilt für Contractoren?
Sind Contractoren von der Gassoforthilfe oder von der Wärmesoforthilfe betroffen? Wir klären auf.
DRINGEND: Ab 17.11.2022 können Erdgas- und Wärmeversorger einen Antrag auf Vorauszahlung der Entlastungsbeträge einreichen
Ab 17.11.2022 können Versorger bereits Anträge auf die Vorauszahlung der im Dezember entfallenden Abschläge beantragen. Links zum Antrags-Portal in der Meldung.
Beschlossen: Dezember-Soforthilfe zur Entlastung für Erdgas- und Wärmekunden
Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Soforthilfe für Letztverbraucher von leistungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz- EWSG) beschlossen, mehr dazu im Beitrag.