Nun doch: Entlastungen in Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse, etc. werden an Bonizahlungen für die Unternehmensleitung geknüpft

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Nun soll es doch zu wesentlichen Einschränkungen bei Bonuszahlungen an Führungskräfte geben, wenn Entlastungen (Strom-, Gaspreisbremse, etc.) einen Betrag von 25 Mio. € überschreiten. Lesen Sie mehr bei uns.

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