Unbedingt zu beachten: Meldung von Gasmengen bei KWK-Anlagen an Versorger bis 01.03.2023 notwendig, um Preisbremse zu erhalten! Mehr im Artikel.
Grundversorgungs- oder Ersatzversorgungsvertrag? Das gilt nach Beendigung des Energieliefervertrages durch den Haushaltskunden oder Lieferanten!
Sanft aufzufangen: Wenn ein Liefervertrag für Haushaltskunden regulär endet, sind diese in der Grundversorgung aufzunehmen. Das schreibt die Bundesnetzagentur entgegen von einigen Grundversorgern gelebter Praxis.