Die Datenschutzbeauftragten drohen an, genauer auf Cookie Einstellungen zu achten und künftig noch schneller Kontrollverfahren einzuleiten. (Gastbeitrag)
Stromsteuer bei kleinen Anlagen: Formulare wurden geändert!!
Wichtig: Neue Formulare des Zolls online! Sind sofort zu verwenden bei Versorgererlaubnissen und -Anzeigen.
Bei Verzug und Mahnung durch einen Anwalt ist dessen Honorar nur begrenzt erstattungsfähig, oder: Energierecht ist nicht immer eine schwierige Materie….
Die Kanzlei hat erfolgreich für eine Mandantin einen Erstattungsanspruch wegen überhöht geltend gemachter Anwaltsgebühren durchgesetzt. Das OLG München hat in letzter Instanz den Anspruch mit deutlichen Worten zugesprochen. Es lohnt sich daher, die Gebührenforderung generell zu überprüfen und nicht ..
Neue Entwicklungen bei der Privatnutzung von Firmen-E-Fahrzeugen- ggfs. nur noch 0,25%!
Seit 2019 ist die Privatnutzung für Elektrofahrzeuge und Plug-In Hybride (unter gewissen Voraussetzungen) auf 0,5% des Bruttolistenpreises reduziert. Jetzt sind weitere Änderungen beschlossen worden. Für reine Elektrofahrzeuge kann der Satz sogar auf 0,25% sinken. Der Beitrag soll einen kurzen Überb..
Gastbeitrag: Millionenbußgeld im Datenschutzrecht verhängt!
Erste Millionenstrafe im Datenschutzrecht in Deutschland verhängt!
Die Zeit drängt: Stromsteuerbefreiung und Versorgeranzeige!
Jetzt schnell: Am 31.12.2019 endet die Frist zur Antragstellung wegen Stromsteuerbefreiung kleiner (Bestands-)Anlagen! Wichtig: An die Versorgeranzeige denken!
Gastbeitrag: EuGH entscheidet zu Cookies!!
Wichtige Entscheidung zur Nutzung von Cookies auf Websites. Es besteht allenthalben Handlungsdruck!
Aktuelles zur Dienstwagenbesteuerung von E-Mobilen
Die auf 0,5% des Bruttolistenpreises reduzierte Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge und Plug-In Hybride (unter gewissen Voraussetzungen) stellt ein Fördermittel der E-Mobilität dar. Die Regierung beabsichtigt, die Förderung zu verlängern und hat zudem im Klimapaket weitere Ideen kommuniziert..
Bundesrat gibt „grünes Licht“ für Anpassung der EEG-Umlage auf KWK-Eigenverbrauch
Ein weiterer Schritt, hin zu einer 40 % EIgenversorgungsumlage für größere KWK-Anlagen ist gemacht.
Wichtige Frist: Stromsteuerbefreiung muss bis zum 31.12.2019 gesondert beantragt werden
Bis zum 31.12.2019 haben alle Anlagenbetreiber von größeren EEG- und KWK-Anlagen eine Einzelerlaubnis zu beantragen. Die Formulare hierfür sind nun online.