Unbedingt zu beachten: Meldung von Gasmengen bei KWK-Anlagen an Versorger bis 01.03.2023 notwendig, um Preisbremse zu erhalten! Mehr im Artikel.
Grundversorgungs- oder Ersatzversorgungsvertrag? Das gilt nach Beendigung des Energieliefervertrages durch den Haushaltskunden oder Lieferanten!
Sanft aufzufangen: Wenn ein Liefervertrag für Haushaltskunden regulär endet, sind diese in der Grundversorgung aufzunehmen. Das schreibt die Bundesnetzagentur entgegen von einigen Grundversorgern gelebter Praxis.
Energiepreise: Zusätzliche Entlastung für Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen – Frist droht!
Krankenhäuser und Rehazentren erhalten neben der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse Entlastungen vom Staat. Wie und was genau, erfahren Sie hier. Achtung Frist zum 02.02.2023 droht!
Preisbremsegesetze sind veröffentlicht! Zuteilung zur Notversorgung startet ab morgen!
Weißer Rauch: Die Preisbremsegesetze für Strom, Gas und Wärme sind veröffentlicht. Weitere Regelungen sind die Sonderregeln für die Krankenhausentlastung, die Notversorgung und Anforderungen an Sperren bei Haushaltskunden.
Gesetz zum Neustart der Energiewende
Es soll ein optimiertes Smart Meter Roll out geben. Der Gesetzgeber hat sich hier einiges einfallen lassen. Lesen Sie bei und die Hintergründe und Kritikpunkte.
Neu: Die „Notversorgung“ für Kunden in Mitteldruck- / Mittelspannung, sollte kein Vertrag zum 01.01.2023 vorliegen!
Es soll eine befristete „Notversorgung“ von Kunden außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung innerhalb der Mittelspannung- und Mitteldruckebene für die Zeit bis 28.02.2023 geben, sollte ein solcher Kunde keinen Vertrag zum 01.01.2023 mit einem Lieferanten haben! Die Versorgung erfolgt über den bishe..
Neufasssung des Umweltbonus ab 1. Januar 2023
Der Umweltbonus ist für viele Interessenten ein mitausschlaggebendes Argument für den Erwerb eines elektrischen Fahrzeugs. Nachdem den Sommer und Herbst über bereits Informationen über die künftige Ausgestaltung der Förderrichtlinie kursiert sind, ist seit dem 9. Dezember 2022 die Förderrichtlinie i..
Online-Interview und Q&A zu den Preisbremsen im Rahmen des meistro Energie Webtalk abrufbar
Sehen Sie sich ein Video aus dem meistro ENERGIE Webtalk vom 14.12.2022 an, ich welchem Michael Hill die Preisbremsen erklärt.
Nun doch: Entlastungen in Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse, etc. werden an Bonizahlungen für die Unternehmensleitung geknüpft
Nun soll es doch zu wesentlichen Einschränkungen bei Bonuszahlungen an Führungskräfte geben, wenn Entlastungen (Strom-, Gaspreisbremse, etc.) einen Betrag von 25 Mio. € überschreiten. Lesen Sie mehr bei uns.
Preisbremse Teil 3: Gelten die Höchstgrenzen für die Entlastungen durch die Preisbremsen auch im Bereich der Immobilienverwaltung?
Große Vermietungsunternehmen könnten in die Situation kommen, dass die Entlastungen aus den Preisbremsen (Gas und Strom) begrenzt sind und damit deren Mieter nur teilweise profitieren. Die Politik ist gefragt!